Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 DEFINI­TI­ONS­BE­REICH

1.1 Begriffsdefinitionen:

Beherberger: ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. 
Gast: ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienmitglieder, Freunde etc.) 
Vertragspartner: ist eine natürliche oder juristische Person aus dem In- oder Ausland, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
Konsument und Unternehmer: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. 
Beherbergungsvertrag: ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 

§ 2 VERTRAGS­AB­SCHLUSS – ANZAHLUNG

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Reservierung des Gastes bzw. Vertragspartners und durch die Annahme des Beherbergers zustande. Dies kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen, der Beherberger übermittelt danach eine Reservierungsbestätigung.

2.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Der Anzahlungsbetrag und die Anzahlungsfrist werden in der Buchungsbestätigung bekanntgegeben. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der geleisteten Anzahlung des Vertragspartners zustande. Sollte die Buchung kurzfristig erfolgen (2 Wochen vor der Anreise), kommt der Beherbergungsvertrag auch mit der schriftlichen bzw. mündlichen Bestellung des Gastes zustande.

2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung wie in der Buchungsbestätigung datiert vor der Beherbergung zu bezahlen.
Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

2.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt und wird bei der Hotelrechnung abgezogen. Die Anzahlung kann nicht bar ausgezahlt werden.

 

§ 3 BEGINN UND ENDE DER BEHER­BERGUNG

3.1 Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

3.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:30 Uhr frei zu machen.

 

§ 4 RÜCKTRITT VOM BEHER­BER­GUNGS­VERTRAG – STORNO­GEBÜHR RÜCKTRITT DURCH DEN BEHER­BERGER

4.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

4.2 Stornogebühren: Bei verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise, Nichtankunft oder Auflösung des Vertrages innerhalb der letzten vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag werden dem Gast 80 % Stornokosten vom Übernachtungspreis in Rechnung gestellt. Eine Stornierung wird nur in Schriftform akzeptiert. Aus rein rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass wir uns das Recht behalten, Buchungen bei unzureichender Schneelage bis 3 Tage vor Urlaubsantritt zu stornieren. Weiters wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf den Betrieb sämtlicher 33 Liftanlagen besteht, da aus Präparierungsgründen einige Anlagen nicht in Betrieb genommen werden könnten.4.8 Vorzeitige Abreise/Verspätete Anreise: Sollte der Vertragspartner verspätet anreisen bzw. vorzeitig abreisen, wird vom Beherberger der gesamte Logispreis verrechnet.

4.3 Eine Doppelbelegung (außer in einem Einbettzimmer) wird vorausgesetzt, bei Einzelbelegung wird ein Aufpreis berechnet.

§ 5 PFLICHTEN DES VERTRAGS­PARTNERS

7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

§ 6 TIERHALTUNG

6.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

6.2 Hunde auf Anfrage möglich: € 15,00 pro Tag (ohne Futter): Wir weisen darauf hin, dass Hunden der Aufenthalt in allen öffentlichen Bereichen (Bar, Restaurant, Hotelhalle, Empfangshalle, Wellnessbereich,..) nicht gestattet ist. Verursachte Schäden und außerordentliche Verunreinigungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass es nicht in allen Zimmerkategorien möglich ist, Ihren Hund mitzubringen.

§ 7 BEENDIGUNG DES BEHER­BER­GUNGS­VER­TRAGS – VORZEITIGE AUFLÖSUNG

7.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmt Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

7.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, wird das ganze vereinbarte Entgelt berechnet.

§ 8 ERFÜL­LUNGSORT, GERICHTS­STAND UND RECHTSWAHL

8.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

8.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

8.3 Ausschließlichere Gerichtsstände sind im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

§9 Sonstiges

9.1 Es besteht kein Anspruch auf nicht in Anspruch genommene Leistungen (Leihski, Rodelbahn, Felsenlabyrinth, Fahradverleih…)

9.2 Garagenabstellplatz: € 5,00 pro Tag. Garagenplätze können nicht reserviert werden und stehen Ihnen je nach Verfügbarkeit zur Verfügung.

9.3 Zahlungsmittel: Sie können die Endabrechnung in Bar, mit EC-Karte (Bankomatkarte), Visa oder Master Card bezahlen.